1. Allgemeines

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil für unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
Anders lautende Geschäftsbedingungen oder spezifische Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

2. Offerten und Preise

Unsere Offerten sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung frei bleibend und ohne Verbindlichkeit. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden.
Die Offerte-Preise und -Konditionen berücksichtigen den Umfang des Systems als Ganzes; wird nur ein Teil des Projektes in Auftrag gegeben oder erfolgt die Ausführung in mehreren Etappen, können die Preise entsprechend angepasst werden.
Ebenfalls erfolgt eine Preisanpassung auf der Basis des Hauptauftrages, wenn sich während der Auftragsabwicklung Mehraufwendungen durch Änderungen der Systemspezifikationen ergeben. Resultieren aus Funktionsänderungen/Minderleistung, werden die Gerätekosten in Abzug gebracht, sofern uns die Minderlieferung rechtzeitig bekannt sind und wir die Beistellungsdisposition ändern können.
Die Preise verstehen sich rein netto, ohne MWST, in Schweizer Franken und ab Geschäftsdomizil Zug.

3. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und deren Bestätigung durch uns oder sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die bei Bestellung eventuell zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Verspätung von Zahlungen, verzögerte Übermittlung von technischen Angaben, nachträgliche Änderung der Bestellung, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Apparate und Komponenten.
Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind jeweils innert 30 Tage netto zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich und durch uns schriftlich bestätigt andere Konditionen vereinbart worden sind.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins zu jenem Satz zu bezahlen, der in der Schweiz für kurzfristige Bankkredite üblich ist.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den nachstehenden Möglichkeiten:

a)
100% bei Material-Versandbereitschaft , -Lieferung oder nach Erbringung der Dienstleistungen; Teillieferungen werden mit Teilrechnungen verrechnet.

b)
Für Bestellungen ab Fr. 15’000.–
30% bei Bestellung
30% bei Versandbereitschaft oder Lieferung des Materials
30% nach Abschluss der Montage und/oder Inbetriebsetzung, jedoch nicht später als 2 Monate nach der Versandbereitschaft oder Lieferung des Materials
10% nach Abnahme und/oder Übergabe des Systems

Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Qualiflex Solutions AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers, sind unzulässig.

5. Garantie

Systemgarantie:
Wir leisten 5 Jahre System-Garantie für die richtigen Funktionen und vertraglich festgelegten Leistungen sowie der Charakteristiken der durch uns gelieferten Systeme (exkl. Apparate/Komponenten). Sofern Elektroschema, Programmierung und Inbetriebsetzung komplett durch uns erbracht wurden. Entfallen einzelne der genannten Dienstleistungen, so beschränkt sich die Garantie auf die einzelnen, erbrachten Dienstleistungen.

Geräte-/Komponentengarantie:

Für Geräte- und Komponentenlieferungen gelten immer und ausschliesslich die Garantiebedingungen des Herstellers bzw. Lieferanten. Ein Garantieanspruch besteht in jedem Fall nur dann, wenn die Geräte standardmässig ausgeführt und nach den Herstellernormen installiert wurden, sofern keine Fremdeingriffe vorgenommen wurden und eine sachgemässe Wartung gewährleistet ist. Für Schäden, die durch unsachgemässe Manipulation entstehen, oder für Geräte, deren Siegel oder Plomben verletzt sind, besteht kein Garantieanspruch.

Garantiebeginn und -ende:

Die Garantiezeit beginnt mit dem Abschluss der Leistungserbringung, mit dem Abgang der Lieferung ab Werk oder für Anlagen mit Inbetriebsetzung ab Ende der Inbetriebsetzung oder gültigem Abnahmeprotokoll.
Ist die Funktion des Systems während der Garantiezeit gestört, so führen wir schnellstmöglich die Störungsbehebung durch. Ist die Störung auf ein fehlerhaftes, durch uns geliefertes Gerät zurückzuführen, so wird dieses während der Garantiezeit des Geräteherstellers kostenlos durch uns repariert oder ersetzt.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt unsere Garantiepflicht.

6. Rücknahme von Geräten

Über die Rücknahme von Geräten entscheidet allein Qualiflex Solutions AG. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahmepflicht!
Apparate, deren Lieferung vor mehr als einem Jahr erfolgte, werden generell nicht mehr zurückgenommen. Dasselbe gilt für Sonder- oder Einzelanfertigungen und für verschmutzte oder beschädigte Apparate.
Im Falle einer Gutschrift erfolgt pro Rücksendung mindestens ein Abzug von:

 10% (min. Fr. 50.––) für Apparate in ungeöffneter Originalverpackung
 25% (min. Fr. 50.––) für Apparate die nicht in unbeschädigter Originalverpackung retourniert werden, jedoch in fabrikneuem Zustand sind

7. Technische Unterlagen

Sämtliche durch uns erstellten technischen Unterlagen und Softwareprogramme bleiben geistiges Eigentum von Qualiflex Solutions AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung eines Systems oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Bedienung und Wartung benutzt werden, soweit sie dafür bestimmt sind.

8. Eigentum, Nutzen, Gefahr, Transport, Versicherung und Verpackung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Lieferwerk an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung einschliesslich zur Montage erfolgt. Wird der Versand verzögert aus Gründen, die Qualiflex Solutions AG nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die Art der Verpackung und des Versands bleibt uns überlassen. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

9. Eigentumsvorbehalt bei Softwarelizenzen

Für die mit unseren Systemen mitgelieferten Softwarelizenzen (Betriebssystem und Applikationssoftware) gelten die Lizenzvereinbarungen der Hersteller.

10. Auftragsreduktion

Auftragsreduktionen oder -annullierungen gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Allfällig bereits angefallene Kosten für die Auftragsbearbeitung werden dabei in Rechnung gestellt.

11. Dienstleistungen

Der Umfang unserer Dienstleistungen ist jeweils in unserer Offerte ersichtlich und ist integrierender Bestandteil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Zug.

Unterägeri, Mai 2015, Qualiflex Solutions AG

 

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